Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2020
Termine
05.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
06.09.2016
Eröffnungen
22.03.2016
Sicherungsmaßnahmen
09.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
09.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
25.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
30.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.07.2010 bis zum 31.12.2010
30.07.2010
Neueintragungen